Arztpraxis Eschweiler über Feld 
 

Das elektronische Rezept (E-Rezept) 


Das rosafarbene Papier-Rezept wurde am 01. Januar 2024 durch das E-Rezept abgelöst. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch per E-Rezept und können dieses mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per App oder mittels Papierausdruck einlösen.


Voraussetzung für die Ausstellung eines E-Rezeptes ist, dass Ihre Krankenkassenkarte im aktuellen Quartal in der Praxis eingelesen worden ist.

Somit können Patienten/innen, die in unserer Praxis bekannt sind, Medikamente auch per Telefon oder Email anfordern. 

Wir erstellen das E-Rezept und schalten es innerhalb eines Werktages frei, sofern das bestellte Medikament auf dem aktuellen, von uns ausgestellten Medikamentenplan steht und die letzte Bestellung zeitlich nicht zu kurz zurückliegt.


Bestimmte Formulare kann das E-Rezept noch nicht ersetzen. Darunter fallen unter anderem Privatrezepte, Betäubungsmittelrezepte, Verordnungen über Hilfsmittel + digitale Gesundheitsanwendungen + enterale Ernährung, Rezepte bestimmter Kostenträger (z.B. Bundespolizei), etc.


Überweisungen müssen wir weiterhin wie gewohnt auf Papier verordnen.


 
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